Trauung
Sie planen eine kirchliche Trauung?
Sprechen Sie Ihren gewünschten Termin frühzeitig mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
An Unterlagen ist in der Regel nur die Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke) aus dem Stammbuch nötig, die Sie bei der standesamtlichen Trauung erhalten. Sie muss dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin vor Beginn der Trauung vorliegen.
Auch sollten Sie Ihr Stammbuch im Pfarramt vorbeibringen, damit dort die kirchliche Trauung eingetragen werden kann. Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, ist zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung der Heimatgemeinde über ihre Kirchenzugehörigkeit notwendig.
Was passiert im Traugespräch?
Das Traugespräch bietet die Gelegenheit, über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das Zusammenleben in der Ehe zu sprechen. Dabei können sich Brautpaar und Pfarrer bzw. Pfarrerin näher kennen lernen. Gemeinsam planen und besprechen Sie den Ablauf des Gottesdienstes.
Wie finden Sie den richtigen Trauspruch?
Auf der Suche nach dem richtigen Trauspruch wird Ihnen gerne Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin helfen. Manchmal bekommen Sie dort eine Sammlung mit möglichen Trausprüchen, aus denen Sie sich einen auswählen können.
Natürlich können Sie auch auf eigene Faust in der Bibel suchen, wenngleich das etwas mühsamer ist. Eine gute Auswahl an Trausprüchen finden Sie auch hier.
Was ist eine kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist ein Segnungs- und Fürbittengottesdienst für das Hochzeitspaar. Sie ist nur möglich, wenn zuvor die standesamtliche Eheschließung vollzogen wurde.
Sie wollen in einer anderen Kirche heiraten?
Normalerweise findet die kirchliche Trauung in der Gemeinde statt, in der die Braut oder der Bräutigam ihren ersten Wohnsitz haben. Wünschen Sie eine Trauung in einer anderen Kirche oder Gemeinde, nehmen Sie Kontakt mit dem dort zuständigen Pfarrer bzw. der zuständigen Pfarrerin, sowie dem Pfarrer oder der Pfarrerin Ihrer Heimatgemeinde auf. In der Regel wird er oder sie ein Entlassungsschreiben (Dimissoriale) ausstellen, die es dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin der betreffenden Kirche erlaubt die Trauung vorzunehmen.
Auch wenn Sie einen Pfarrer oder eine Pfarrerin aus Ihrem Bekanntenkreis "mitbringen", der die Trauung vornehmen soll, brauchen Sie dieses Entlassungsschreiben und die Zustimmung der Gemeinde vor Ort, damit er die Trauung vornehmen kann. Dies ist nötig, damit Ihre Trauung in den Kirchenbüchern festgehalten wird und das jeweilige Pfarramt über den Vollzug der kirchlichen Trauung informiert ist.
Ihr Partner ist katholisch?
Wenn Ihr Partner katholisch ist und Sie kirchlich getraut werden möchten, gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Die evangelische Trauung
Eine evangelische Trauung findet in einer evangelischen Kirche statt und wird nur durch einen evangelischen Pfarrer vorgenommen. Damit diese Trauung von der katholischen Kirche anerkannt wird, ist eine Erlaubnis ("Dispens") nötig, die der katholische Partner über den zuständigen katholischen Pfarrer beantragen kann. Dies ist nur bei der ersten Eheschließung möglich, da die katholische Kirche keine Scheidung anerkennt. Liegt dieser Dispens nicht vor, kann die Trauung trotzdem vorgenommen werden und ist nach evangelischem Verständnis voll gültig. Allerdings wird diese Trauung von der katholischen Kirche dann nicht anerkannt.
2. Die "ökumenische" Trauung
Bei einer "ökumenischen" Trauung sind immer Pfarrer von beiden Kirchen beteiligt. Je nachdem, ob die Trauung in einer evangelischen oder katholischen Kirche stattfindet, ist der Ablauf dem evangelischen oder dem katholischen Traugottesdienst angelehnt. In diesem Fall wirken immer beide Pfarrer mit.
Ihr Partner gehört keiner Christlichen Kirche an?
Sollte ein Partner keiner Kirche angehören, ist eine evangelische Trauung möglich, wenn der andere Partner der evangelischen Kirche angehört und der konfessionslose Partner nichts gegen diese kirchliche Trauung einzuwenden hat und das christliche Bekenntnis seines Partners respektiert.
Sie möchten Ihr Kind während der Trauung taufen lassen?
Im Traugottesdienst ist die Taufe Ihres Kindes jederzeit möglich. Wenden Sie sich an Ihre Pfarrerin bzw. Ihren Pfarrer.